Bezirksgericht Zürich \ Recht \ Miete

Rechtauskunft in Mietsachen

Die juristischen Mitarbeiter/innen der Schlichtungsbehörde erteilen Ihnen Auskünfte über allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen im Bereich der Miete unbeweglicher Sachen. Sie erhalten Informationen zur generellen Rechtslage, zu den verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten und zum Ablauf eines Schlichtungs- bzw. Gerichtsverfahrens. Bei der Rechtsauskunft handelt es sich um eine neutrale Informationsstelle und nicht um eine Rechtsberatung. Sie nimmt die Entscheidung nicht vorweg.

Zeiten: Montag, 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch, 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
(ohne Voranmeldung; es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen)

Ort:

Bezirksgericht Zürich, Wengistrasse 30, Parterre
(keine telefonischen Auskünfte)

Für wen?

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für Personen, die eine im Bezirk, d.h. in der Stadt Zürich gelegene, unbewegliche Sache gemietet oder vermietet haben

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nur wenn Sie persönlich erscheinen

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nur in deutscher Sprache; bitte lassen Sie sich bei mangelnden Sprachkenntnissen durch eine Deutsch sprechende Person begleiten

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nur solange bei der Schlichtungsbehörde oder beim Mietgericht kein Verfahren hängig ist

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nicht für Personen, die bereits anwaltlich vertreten sind

> Schlichtungsbehörde
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