Bezirksgericht Zürich \ Recht \ Miete
Die juristischen Mitarbeiter/innen der Schlichtungsbehörde erteilen Ihnen Auskünfte über allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen im Bereich der Miete unbeweglicher Sachen. Sie erhalten Informationen zur generellen Rechtslage, zu den verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten und zum Ablauf eines Schlichtungs- bzw. Gerichtsverfahrens. Bei der Rechtsauskunft handelt es sich um eine neutrale Informationsstelle und nicht um eine Rechtsberatung. Sie nimmt die Entscheidung nicht vorweg.
| Zeiten: | Montag, 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr | ||
| Mittwoch, 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr | |||
| (ohne Voranmeldung; es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen) | |||
Ort: |
Bezirksgericht Zürich,
Wengistrasse 30, Parterre |
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Für wen? |
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für Personen, die eine im Bezirk, d.h. in der Stadt Zürich gelegene, unbewegliche Sache gemietet oder vermietet haben |
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nur wenn Sie persönlich erscheinen | ||
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nur in deutscher Sprache; bitte lassen Sie sich bei mangelnden Sprachkenntnissen durch eine Deutsch sprechende Person begleiten | ||
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nur solange bei der Schlichtungsbehörde oder beim Mietgericht kein Verfahren hängig ist | ||
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nicht für Personen, die bereits anwaltlich vertreten sind | ||
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Schlichtungsbehörde
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Andere Rechtsauskunfts- und Beratungsstellen in Mietsachen