Bezirksgericht Zürich \ Recht \ Strafe

Strafrecht

Mit der Strafrechtspflege befassen sich am Bezirksgericht Zürich die 1. bis 4. und 6. bis 9. Abteilung sowie das Einzelrichteramt in Zivil- und Strafsachen, welches zugleich das Haftrichteramt bildet.

Wer als Opfer von einer Straftat betroffen ist, hat besondere Rechte und Anspruch auf Unterstützung. Gemäss der Definition im Opferhilfegesetz (OHG) gilt als Opfer jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Homepage der Opferhilfestelle des Kantons Zürich.

Auf unserer Homepage finden Sie strafrechtliche Inhalte besonders in der Entscheidsammlung der Zürcher Gerichte. Weiter bieten wir Ihnen Hinweise zur unentgeltlichen Geschädigtenvertretung und zur amtlichen Verteidigung an, und zwar im Merkblatt zur unentgeltlichen Rechtspflege sowie in den Richtlinien für die Entschädigung solcher Mandate. Zum revidierten Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches bieten wir Ihnen eine Spezialseite mit wichtigen Links und einer praktischen PDF-Textausgabe des neuen Rechts an.


> Opferhilfestelle des Kantons Zürich
> Entscheidsammlung der Zürcher Gerichte
> Merkblatt unentgeltliche Prozessführung und amtliche Verteidigung
> Merkblatt Entschädigung amtliche Mandate
> Spezialseite zum neuen Allgemeinen Teil des StGB