Bezirksgericht Zürich \ Recht \ Arbeit
Bei einer Klageeinleitung sind folgende Fragen zu beantworten:
Gegen wen richtet sich die Klage?
Prüfen Sie bitte genau, wer Ihr Vertragspartner ist. Bei Firmen empfiehlt es sich, im Handelsregister nachzuschauen, ob unter der gewählten Bezeichnung eine Firma eingetragen ist.
Wo muss die Klage erhoben werden?
Arbeitsgerichte gibt es in Zürich und in Winterthur. Das Arbeitsgericht Winterthur ist nur für die Stadt Winterthur zuständig und das Arbeitsgericht Zürich ab 1. Juli 2008 nur (noch) für die Stadt Zürich.
Vor diesen beiden Gerichten können Sie direkt klagen. In allen übrigen Bezirken und den Gemeinden ausserhalb Winterthurs muss die Klage zuerst beim Friedensrichter eingeleitet werden.
Dokumentation der Klage
Es ist wichtig, der Klage die Urkunden beizulegen, die zur Entscheidung gebraucht werden. Das Merkblatt für die Rechtsauskunftsstelle enthält auf seiner Rückseite eine Liste von wichtigen Unterlagen, an die man denken sollte.
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Klageformular Arbeitsgericht
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Formular Beilagenverzeichnis
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Zustellvollmacht
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Merkblatt für die Rechtsauskunftsstelle
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Ein Zivilprozess steht ins Haus (Präsentation)