Bezirksgericht Zürich \ Recht \ Erbschaft
Die Zustellung von Gerichtsurkunden ins Ausland ist meist umständlich und oft sehr zeitraubend, denn Behörden dürfen aus völkerrechtlichen Gründen Amtshandlungen im Ausland nur mit Hilfe der dortigen Stellen vornehmen.
Damit es wegen Zustellungen ins Ausland nicht zu Verzögerungen bei der Nachlassregelung kommt, können im Ausland wohnende Parteien einer Vertrauensperson mit Wohnsitz in der Schweiz eine Zustellvollmacht ausstellen. Damit ist die bevollmächtigte Person berechtigt, Gerichtsurkunden rechtsverbindlich für den Vollmachtgeber entgegenzunehmen. Der Umweg über die internationale Rechtshilfe entfällt. Die in der Gerichtsurkunde angesetzten Fristen beginnen bereits ab Empfang durch die bevollmächtigte Person zu laufen.
Es liegt anschliessend an der bevollmächtigten Person, die Gerichtsurkunde dem im Ausland wohnhaften Vollmachtgeber in geeigneter Weise zukommen zu lassen.