Hochbau

Beim Mietobjekt handelte es sich um eine 4-Zimmerwohnung in Zürich. In deren unmittelbarer Nachbarschaft wurde während acht Monaten in einer Hinterhofsituation ein Neubau errichtet. Dabei kamen u.a. Krane, Bulldozer, Bagger, Zementmischer und Motorsägen zum Einsatz. Die Auswirkungen waren auch bei geschlossenen Fenstern hörbar. Der Balkon der Wohnung war unbenützbar. Gearbeitet wurde von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr, wobei die Mittagsruhe oft nicht vollständig eingehalten wurde.

Mietgericht Zürich, 16. Dezember 1996, ZMP 1/97 Nr. 3