Ersatz des Parketts nach Wasserschaden

In einer 2-Zimmerwohnung in Genf trat ein Wasserschaden auf. Der Parkettboden musste ersetzt werden. Während der Dauer der Arbeiten wurden die Möbel im Schlafzimmer eingelagert (Mietzins und Dauer fiktiv).

Cour de Justice Genève, 9. Dezember 1985.