Rammarbeiten

Beim Mietobjekt handelte es sich um eine 4-Zimmerwohnung in Zürich. In deren unmittelbarer Nachbarschaft wurden im Rahmen eines Neubau-Projektes während zwei Monaten Ramm-Arbeiten durchgeführt, bei denen 17 Meter lange Spundwände ins Erdreich versenkt wurden. Die Auswirkungen waren auch bei geschlossenen Fenstern stark spür- und hörbar. Der Balkon der Wohnung war unbenützbar. Gearbeitet wurde von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr, wobei die Mittagsruhe oft nicht vollständig eingehalten wurde.

Mietgericht Zürich, 16. Dezember 1996, ZMP 1/97 Nr. 3