Wasserflecken

Beim Mietobjekt handelte es sich um eine Wohnung in Zürich. In mehreren Räumen fanden sich Wasserflecken und abgelöste Tapeten (Mietzins und Dauer der Beeinträchtigung fiktiv).

Schlichtungsbehörde Zürich, 12. November 1992, mp 1994 188 f.