Strafregisterauszug und Handlungsfähigkeitszeugnis

Strafregisterauszug

Seit dem 1. Juli 2000 wird das zentrale Strafregister durch das Bundesamt für Justiz geführt. Die Bestellung eines Auszuges kann seit März 2007 über die Website des Bundesamtes elektronisch erfolgen. Zwar ist es immer noch erforderlich, ein Papier-
formular und eine Ausweiskopie nach Bern zu senden. Mit der Eingabe der Daten via Internet wird aber nicht nur das entsprechende Formular automatisch erzeugt; die Daten werden gleichzeitig zum BAJ übermittelt, so dass eine viel schnellere Bearbeitung der Bestellung erfolgen kann.

 

Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis können Sie über die Einwohnerkontrolle bzw. das Personenmeldeamt der Wohngemeinde beziehen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.