Der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie der Grundsatz der Fairness des Verfahrens gemäss Bundesverfassung und Europäischer Menschenrechts-konvention (EMRK) verschaffen der fremdsprachigen Partei das Recht, den Beizug eines Dolmetschers zu verlangen.
Das Dolmetscherverzeichnis des Kantons Zürich ist ein Hilfsmittel für Polizeien, Untersuchungsbehörden, Gerichte und weitere Behörden des Kantons Zürich. Momentan figurieren rund 570 Personen auf dem Verzeichnis, welche in rund 100 verschiedenen Sprachen dolmetschen und übersetzen.
