Die I. und die II. Strafkammer überprüfen als zweite Instanz bezirksgerichtliche Entscheide in Strafsachen, welche mit Berufung angefochten werden.
Die III. Strafkammer behandelt Beschwerden gegen Entscheide und Verfahrenshandlungen der erstinstanzlichen Gerichte, der Staatsanwaltschaften, der Übertretungsstrafbehörden und der Polizei.
Das Zwangsmassnahmengericht genehmigt unter anderem verdeckte Ermittlungen sowie die Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs.
