Die Verwaltungskommission behandelt:

 

1. Beschwerde gegen Kosten- und verfahrensleitende Entscheide der
    Schlichtungsbehörde nach GIG;

2. Beschwerden gegen Erlasse des Verwaltungsgerichts;

3. Aufsichtsbeschwerden gegen aufsichtsrechtliche Beschwerdeentscheide der
    Bezirksgerichte (ausgenommen Beschwerdeentscheide gemäss SchKG);

4. Schiedsgerichtssachen (Art. 179 Abs. 2 und Art 193 Abs. 1 und 2 IPRG;
    Art. 356 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. a und b ZPO);

5. Nachträgliche Gesuche um Stundung und Erlass von Verfahrenskosten.