Gesetzliche Grundlage: Art. 336c OR
Die Kündigung, die während einer Krankheit, Schwangerschaft, Militärdienst ausgesprochen wird, ist nichtig, entfaltet keine Rechtswirkungen. Eine fristlose Entlassung während einer Sperrfrist beendet das Arbeitsverhältnis sofort.
Erkrankt die Arbeitnehmerin innerhalb der Kündigungsfrist, so kann diese während der Krankheitstage nicht ablaufen. Die entsprechende Zeit wird am Schluss der Kündigungsfrist angehängt und bis zum nächsten Monatsende verlängert. Das nachfolgende Diagramm veranschaulicht dies.
Diagramm:
Krank- | Krank- | ||||||||
Zugang der | Beginn der | Ende der | Nächstes | ||||||
. | . | . | . | . | . | . | . | . | . |
Die Krankheit 1 beeinflusst die Länge der Kündigungsfrist nicht, weil sie noch vor deren Beginn liegt. Die Krankheit 2 liegt innerhalb der Kündigungsfrist. Die Länge dieser Krankheit wird am Ende der Kündigungsfrist angehängt. Danach erfolgt die Verlängerung zum Monatsende.
