Bezirksgericht Zürich \ Veröffentlichungen
Mitteilung des Bezirksgerichts Zürich vom 1. Juli 2008
Seit 1. Juli 2008 hat der Bezirk Dietikon nach 20 Jahren seines Bestehens auch sein eigenes Bezirksgericht. Seither ist das Bezirksgericht Zürich für Fälle aus dem Bezirk Dietikon grundsätzlich nicht mehr zuständig. Immerhin besteht die Zuständigkeit fort, soweit ein Verfahren am 30. Juni 2008 am Bezirks-, Arbeits- oder Mietgericht Zürich oder an der Schlichtungsbehörde Zürich bereits hängig war (§ 3 der Verordnung über den Aufbau des Bezirksgerichts Dietikon). Über die Zuständigkeit der Gerichte in Zivilsachen gibt das Gerichtsstandsgesetz (GestG) Auskunft. Konsultieren Sie bitte eine Fachstelle, wenn Sie sich bezüglich Zuständigkeit nicht sicher sind. Wird das falsche Gericht angerufen, so fällt dieses in der Regel einen Nichteintretensentscheid, der Kosten zur Folge hat.
Mit der Schaffung des Bezirksgerichts Dietikon bekommt dieses auch seinen eigenen Internet-Auftritt. Die bislang auf der Website des Bezirksgerichts Zürich gespeicherten Informationen zum Bezirk Dietikon sind am 1. Juli 2008 gelöscht worden.
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Verordnung über den Aufbau des Bezirksgerichts Dietikon
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Website des Bezirksgerichts Dietikon
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Rechtsauskunftsstellen für den Bezirk Zürich