Bezirksgericht Zürich \ Recht \ Strafe

Revidierter Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches

Seit 1. Januar 2007 steht der revidierte Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches (AT StGB) in Kraft. Neben den Grundsätzen der Strafbarkeit werden auch Strafen und Massnahmen von Grund auf neu geregelt. So soll die nach der wirtschaflichen Leistungsfähigkeit des Täters abgestufte Geldstrafe zusammen mit der gemeinnützigen Arbeit die kurze Freiheitsstrafe verdrängen. Der bedingte Strafvollzug wird erweitert. Ins Gesetz eingeführt werden aber auch Verschärfungen bei der Verwahrung und Änderungen beim Strafregister.

Um Praktikern und anderen Interessierten den Einstieg zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine besondere PDF-Textausgabe des neuen Rechts an. Die Änderungen vom 24. März 2006 an der ursprünglichen Fassung des Gesetzes vom 13. Dezember 2002 sind darin mit grüner Farbe markiert. Die Querverweise innerhalb des Textes und die Verweise zu Bestimmungen des Besonderen Teils des StGB sind als Links ausgestaltet und blau markiert. Ausserdem ist der Text anhand der Randtitel mit Lesezeichen versehen, welche die rasche Navigation im Dokument ermöglichen und gleichzeitig die Struktur des neuen Gesetzes aufzeigen.

Hinweis: Die Textausgabe berücksichtigt nur die Kern-Revisionen des StGB und des JStG von 2003 und 2006. Weitere Anpassungen sind gestützt auf andere Gesetzesänderungen ebenfalls per 1. Januar 2007 in Kraft getreten oder stehen teilweise schon länger in Kraft. Beachten Sie bitte den bereinigten Text der Bundeskanzlei.


> PDF-Textausgabe des Bezirksgerichts Zürich zum neuen AT StGB (480 KB)
> Bereinigter Text des StGB in der ab 1. Januar 2007 gültigen Fassung (Quelle: Bundeskanzlei)
> Botschaft des Bundesrates vom 21. September 1998 zur Änderung des StGB (2.3 MB)
> Referendumsvorlage des Parlaments zur Änderung des StGB vom 13. Dezember 2002 (330 KB)
> Botschaft des Bundesrates vom 29. Juni 2005 zur Änderung des StGB (600 KB)
> Referendumsvorlage des Parlaments zur Änderung des StGB vom 24. März 2006
> Weitere Informationen des Bundesamtes für Justiz