Zürcher Mietrechtspraxis (ZMP) - Jahrgang 2014

ZPO 6 ZPO 59 ZPO 60

ZMP 2014 Nr. 1: Nichteintreten, da Zuständigkeit Handelsgericht

18.12.2014 | MD130012-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Nichteintreten wegen Unzuständigkeit: Das Mietgericht erachtete sich aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung als unzuständig. Da eine handelsrechtliche Zuständigkeit vorliegt, ist das Handelsgericht ausschliesslich zuständig. Die Zuständigkeit kann das Gericht jederzeit und damit auch in einem fortgeschrittenen Prozessstadium prüfen. Das Mietgericht setzte sich zudem mit allfälligen Konsequenzen für die Klägerin auseinander, kam aber zum Schluss, dass ihr diese zumutbar seien, da ihr kein Rechtsverlust drohte und sich die zusätzlichen Kosten in Grenzen hielten.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Beschluss

18.12.2014

MD130012-L/U

ZPO 6 ZPO 59 ZPO 60

OR 32 OR 462

ZMP 2014 Nr. 5: Fehlende schriftliche Vollmacht macht Kündigung nicht nichtig

27.10.2014 | MB130013-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Eine durch einen Vertreter ausgesprochene Kündigung macht diese nicht per se nichtig: Das Mietgericht hielt in seinem Entscheid fest, dass grundsätzlich eine durch eine nicht berechtigte Person ausgesprochene Kündigung nichtig ist. Der Vermieter darf sich aber vertreten lassen, wenn dies für den Mieter erkennbar ist. Vorliegend hatten die Kläger die Verwaltung stets akzeptiert und wussten deshalb über das Vertretungsverhältnis Bescheid. Die Zeichnungsberechtigung der unterschreibenden Person kann sich auch aus einer Handlungsvollmacht ergeben. Eine Pflicht, die Vollmacht mit der Kündigung mitzusenden, besteht nicht.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

27.10.2014

MB130013-L/U

OR 32 OR 462

NG140012-O/U

OR 259 ff.

ZMP 2014 Nr. 7: Keine Mietzinsreduktion wegen Baulärm oder wegen kleinerer Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben

27.10.2014 | MD130015-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Keine Mietzinsreduktionen wegen Baulärm und kleinerer Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben: Das Mietgericht kam im vorliegenden Fall zum Schluss, dass trotz einer besonders lärm- und teilweise staubintensiven Bauzeit von insgesamt 45 Tagen jenes Mass an Immissionsfreiheit gewahrt blieb, welches den vorausgesetzten Gebrauch des Mietobjekts ermöglichte. Ausserdem hielt es fest, dass in der Schweiz eine gesetzliche Definition des mietrechtlichen Flächenbegriffs fehlt und dieser daher im Rahmen der Vertragsinhaltsfreiheit von den Parteien grundsätzlich frei determiniert und definiert werden kann. Welche Fläche vertraglich vereinbart ist, muss durch Auslegung des Vertrags ermittelt werden.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

27.10.2014

MD130015-L/U

OR 259 ff.

-

ZPO 209

ZMP 2014 Nr. 3: Unzuständigkeit trotz Erteilung Klagebewilligung durch Schlichtungsbehörde; Gebrauchsleihe

14.08.2014 | MB140013-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Unzuständigkeit trotz Erteilung einer Klagebewilligung: Das Mietgericht bestätigte in seinem Beschluss die bundesgerichtliche Rechtsprechung, wonach die Schlichtungsbehörde die Prüfung der Prozessvoraussetzungen dem Gericht überlassen kann. Selbst wenn sich die Schlichtungsbehörde als unzuständig erachtet, wird sie in der Regel eine Klagebewilligung erteilen.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Beschluss

14.08.2014

MB140013-L/U

ZPO 209

ZPO 59 ZGB 560 ZGB 603

ZMP 2014 Nr. 2: Keine materielle Rechtskraft da nur Nichteintretensentscheid gegen Beklagter und kein Sachentscheid

23.07.2014 | MG130038-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Keine materielle Rechtskraft bei rechtskräftigem Entscheid gegenüber zweitem Erben: Die Kläger hatten in einem früheren Verfahren den Erben 1 eingeklagt, im vorliegenden Verfahren nun die Erbin 2. Das Mietgericht hielt fest, dass ein Entscheid in der Sache gegenüber dem Erben 1 keine materielle Rechtskraftwirkung gegenüber der Erbin 2 haben kann. Gegenüber der Erbin 2 war im früheren Verfahren lediglich ein Nichteintretensentscheid ergangen.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

23.07.2014

MG130038-L/U

ZPO 59 ZGB 560 ZGB 603

PD140012-O/U

OR 257a OR 262

ZMP 2014 Nr. 6: Keine Maximalpersonenanzahl im Mietvertrag; Wasser- und Abwasserkosten nicht als wesentlicher Nachteil

29.04.2014 | MG130012-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Verpflichtung des Vermieters der Untermiete zuzustimmen: Das Mietgericht kam nach einer Vertragsauslegung zum Schluss, dass keine Maximalpersonenzahl im Mietvertrag festgelegt worden war. Ebenso erachtete es die höheren Wasser- und Abwasserkosten nicht als wesentlichen Nachteil.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

29.04.2014

MG130012-L/U

OR 257a OR 262

PD140007

OR 62

ZMP 2014 Nr. 8: Ersparnisbereicherung bei Nutzung nicht gemieteter Parkplätze

28.03.2014 | MG130015-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung bei Nutzung nicht gemieteter Parkplätze: Das Mietgericht kam zum Schluss, dass die Nutzung von Parkplätzen ohne vertragliche Grundlage zu einer Ersparnis von Mietkosten führt, die üblicherweise für die Benutzung von Parkplätzen geschuldet werden. Es liegt demnach eine ungerechtfertigte Bereicherung vor, welche zurückzuerstatten ist.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

28.03.2014

MG130015-L/U

OR 62

ZPO 59 ZPO 60 ZPO 132

ZMP 2014 Nr. 10: Eintreten trotz verspätet eingereichter Klagebewilligung, da Nichteintreten Rechtsverweigerung gleichkäme

25.02.2014 | MB120017-L/U | Bezirksgericht Zürich | Konkursgericht
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Kein Nichteintretensentscheid trotz verspäteter Einreichung der Klagebewilligung: Das Mietgericht kam zum Schluss, dass ein Nichteintreten einer faktischen Rechtsverweigerung gleichkäme und einen Verstoss gegen Treu und Glauben darstellen würde. Weiter hielt es fest, dass eine Zahlungsverzugskündigung bei einem Irrtum über die Höhe des Zahlungsausstandes und entsprechender Abmahnung über einen falschen Betrag nicht generell zur Ungültigkeit der darauf gestützten Kündigung führt. Ist ein zu hoher Betrag abgemahnt, aber der wirklich ausstehende Betrag dennoch als nicht unbedeutend anzusehen, so ist bei nicht fristgemässem Bezahlen auch die darauf gestützte Kündigung gültig.

 

Bezirksgericht Zürich

Konkursgericht

Urteil

25.02.2014

MB120017-L/U

ZPO 59 ZPO 60 ZPO 132

NG140005-O/U

OR 272 Abs. 1

ZMP 2014 Nr. 4: Alter als Härtegrund bei Erstreckung; Altersheim als einzige Option, fixer Auszugstermin bringt Beschleunigung

20.02.2014 | MB120045-L/U | Bezirksgericht Zürich | -
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Alter, Gesundheitszustand, Einkommen und Vermögen sind bei der Beurteilung der Angemessenheit der Erstreckung zu beurteilen: Das Mietgericht erwog in einem Kündigungsschutzverfahren, es sei nachvollziehbar, dass eine 87-jährige Beklagte mit gesundheitlichen Beschwerden nur noch ein Umzug ins Altersheim in Betracht ziehe und keine Wohnung mehr suche. Zudem hielt das Gericht fest, die Chance einen Altersheimplatz zu bekommen sei grösser, sobald ein fixer Auszugstermin für die Beklagte feststehe. Bei der Berechnung des zumutbaren monatlichen Mietzinses wurde auch das Vermögen der Beklagten berücksichtigt.

 

Bezirksgericht Zürich

-

Urteil

20.02.2014

MB120045-L/U

OR 272 Abs. 1

OR 259d

ZMP 2014 Nr. 11: Genügende Substantiierung eines Mangels muss nicht während der gesamten Zeit im Detail erfolgen

27.01.2014 | MD120009-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Genügende Substantiierung eines Mangels: Das Mietgericht hielt fest, dass es den Mietern nicht zuzumuten ist, die Lärmimmissionen sowie die damit verbundene Beeinträchtigung im Gebrauch der Mietsache während der gesamten Zeit im Detail, Tag für Tag, zu protokollieren.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

27.01.2014

MD120009-L/U

OR 259d

OR 62

ZMP 2014 Nr. 9: Verjährung des Rückerstattungsanspruchs wegen ungerechtfertigter Bereicherung bei doppelt geleisteter Mietzinskaution

16.01.2014 | MG120041-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Verjährung des Rückerstattungsanspruchs der Vermieterin wegen versehentlich doppelt einbezahlter Kaution auf das Mieterkautionssparkonto: Das Mietgericht hielt fest, dass die erste Einzahlung bzw. Weiterleitung der vom Mieter geleisteten Kaution auf dessen Mieterkautionssparkonto durch die Vermieterin vertragsgemäss erfolgte, es jedoch für die von der Vermieterin irrtümlich geleistete zweite Zahlung keinen Rechtsgrund gibt. Damit liegt ein Rückerstattungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung vor, welcher der relativen einjährigen Verjährungsfrist des Art. 67 Abs. 1 OR unterliegt.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

16.01.2014

MG120041-L/U

OR 62