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ZPO 91 Abs. 2
Bestimmung des Streitwertes
09.09.2014
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NP140011
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Obergericht des Kantons Zürich
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II. Zivilkammer
Details
Auch wenn eine Dienstbarkeit an sich anerkannt ist, kann ihre konkrete Tragweite umstritten sein. Dann kommt es darauf an, welche vermögensrechtlichen Auswirkungen das (hier: auf Unterlassen eines Bauvorhabens gerichtete) Urteil bei den Parteien haben kann.
Obergericht des Kantons Zürich
II. Zivilkammer
Urteil
09.09.2014
NP140011
ZPO 91 Abs. 2
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011