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ZPO 91 Abs. 2

Bestimmung des Streitwertes

09.09.2014 | NP140011 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
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Auch wenn eine Dienstbarkeit an sich anerkannt ist, kann ihre konkrete Tragweite umstritten sein. Dann kommt es darauf an, welche vermögensrechtlichen Auswirkungen das (hier: auf Unterlassen eines Bauvorhabens gerichtete) Urteil bei den Parteien haben kann.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Urteil

09.09.2014

NP140011

ZPO 91 Abs. 2

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011