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ZPO 224 Abs. 1

Spätester Zeitpunkt für die Widerklage

29.05.2015 | NP150010 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
Details

Im vereinfachten Verfahren ist die einstweilige Stellungnahme der beklagten Partei keine Klageantwort, nach welcher eine Widerklage ausgeschlossen ist.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Beschluss

29.05.2015

NP150010

ZPO 224 Abs. 1

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011