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ZPO 209

ZMP 2014 Nr. 3: Unzuständigkeit trotz Erteilung Klagebewilligung durch Schlichtungsbehörde; Gebrauchsleihe

14.08.2014 | MB140013-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Unzuständigkeit trotz Erteilung einer Klagebewilligung: Das Mietgericht bestätigte in seinem Beschluss die bundesgerichtliche Rechtsprechung, wonach die Schlichtungsbehörde die Prüfung der Prozessvoraussetzungen dem Gericht überlassen kann. Selbst wenn sich die Schlichtungsbehörde als unzuständig erachtet, wird sie in der Regel eine Klagebewilligung erteilen.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Beschluss

14.08.2014

MB140013-L/U

ZPO 209

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011