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ZPO 209
ZMP 2014 Nr. 3: Unzuständigkeit trotz Erteilung Klagebewilligung durch Schlichtungsbehörde; Gebrauchsleihe
14.08.2014
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MB140013-L/U
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Bezirksgericht Zürich
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Mietgericht
Details
Unzuständigkeit trotz Erteilung einer Klagebewilligung: Das Mietgericht bestätigte in seinem Beschluss die bundesgerichtliche Rechtsprechung, wonach die Schlichtungsbehörde die Prüfung der Prozessvoraussetzungen dem Gericht überlassen kann. Selbst wenn sich die Schlichtungsbehörde als unzuständig erachtet, wird sie in der Regel eine Klagebewilligung erteilen.
Bezirksgericht Zürich
Mietgericht
Beschluss
14.08.2014
MB140013-L/U
ZPO 209
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011