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OR 32 OR 462

ZMP 2014 Nr. 5: Fehlende schriftliche Vollmacht macht Kündigung nicht nichtig

27.10.2014 | MB130013-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Eine durch einen Vertreter ausgesprochene Kündigung macht diese nicht per se nichtig: Das Mietgericht hielt in seinem Entscheid fest, dass grundsätzlich eine durch eine nicht berechtigte Person ausgesprochene Kündigung nichtig ist. Der Vermieter darf sich aber vertreten lassen, wenn dies für den Mieter erkennbar ist. Vorliegend hatten die Kläger die Verwaltung stets akzeptiert und wussten deshalb über das Vertretungsverhältnis Bescheid. Die Zeichnungsberechtigung der unterschreibenden Person kann sich auch aus einer Handlungsvollmacht ergeben. Eine Pflicht, die Vollmacht mit der Kündigung mitzusenden, besteht nicht.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

27.10.2014

MB130013-L/U

OR 32 OR 462

NG140012-O/U

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011