Druckansicht

OR 259 ff.

ZMP 2014 Nr. 7: Keine Mietzinsreduktion wegen Baulärm oder wegen kleinerer Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben

27.10.2014 | MD130015-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Keine Mietzinsreduktionen wegen Baulärm und kleinerer Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben: Das Mietgericht kam im vorliegenden Fall zum Schluss, dass trotz einer besonders lärm- und teilweise staubintensiven Bauzeit von insgesamt 45 Tagen jenes Mass an Immissionsfreiheit gewahrt blieb, welches den vorausgesetzten Gebrauch des Mietobjekts ermöglichte. Ausserdem hielt es fest, dass in der Schweiz eine gesetzliche Definition des mietrechtlichen Flächenbegriffs fehlt und dieser daher im Rahmen der Vertragsinhaltsfreiheit von den Parteien grundsätzlich frei determiniert und definiert werden kann. Welche Fläche vertraglich vereinbart ist, muss durch Auslegung des Vertrags ermittelt werden.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

27.10.2014

MD130015-L/U

OR 259 ff.

-

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011