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OR 269, OR 269a, ZPO 55, ZPO 168, ZPO 243, ZPO 247

ZMP 2015 Nr. 10: Einrede des übersetzten Ertrages, massgebende Baukosten, Substantiierungspflicht

20.11.2015 | MA120003-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Das Mietgericht kam vorliegend zum Schluss, dass Anlagekosten und Eigenkapital nicht bekannt seien, weshalb eine Nettorenditeberechnung nicht möglich sei und die Einrede des übersetzten Ertrages unbewiesen bleibe. Weiter hielt es fest, welche Positionen bei der Ermittlung der Investitionskosten zu berücksichtigen seien und welche nicht. Zudem äusserte sich das Mietgericht auch zur Substantiierungspflicht im vereinfachten Verfahren.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

20.11.2015

MA120003-L/U

OR 269
OR 269a
ZPO 55
ZPO 168
ZPO 243
ZPO 247

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011