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SchKG 293, SchKG 293a Abs. 3, SchKG 293d (e contrario), ZPO 251 lit. a

Beschwerde gegen die Abweisung eines Gesuchs um provisorische Nachlassstundung mit gleichzeitiger Konkurseröffnung.

21.11.2016 | PS160185 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
Details

Lässt das Gesuch um provisorische Nachlassstundung keine Prüfung der finanziellen Verhältnisse des Gesuchstellers und damit der Sanierungsaussichten zu, so darf der Konkurs nicht ohne weiteres eröffnet werden und dem Gesuchsteller ist Gelegenheit zu geben, das Fehlende nachzubringen. Erfolgt die erforderliche Klärung nicht, so ist auf das Gesuch nicht einzutreten und der Konkurs ist nicht zu eröffnen.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Urteil

21.11.2016

PS160185

SchKG 293
SchKG 293a Abs. 3
SchKG 293d (e contrario)
ZPO 251 lit. a

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011