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ZPO 311, ZPO 321

Anträge und Begründung bei Rechtsmitteln.

22.08.2011 | PF110034 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
Details

An das Formulieren von Anträgen und an die Begründung des Rechtsmittels werden bei Laien minimale Anforderungen gestellt. Sind auch sie nicht erfüllt, wird auf ein Rechtsmittel nicht eingetreten.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Beschluss

22.08.2011

PF110034

ZPO 311
ZPO 321

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011