Druckansicht

ZPO 325

Aufschiebende Wirkung

12.10.2011 | LF110114 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
Details

Der in wenigen Tagen drohende Vollzug der Ausweisung durch das Stadtammannamt ist für die Mieterin sehr gravierend; dem gegenüber ist eine gewisse Verzögerung der Ausweisung für die Vermieterin weniger einschneidend. Aufschiebende Wirkung noch vor dem Eingang der erstinstanzlichen Akten einstweilen gewährt.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Verfügung

12.10.2011

LF110114

ZPO 325

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011