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OR 253a, GOG 21, GOG 26

ZMP 2018 Nr. 4: Miete einer Garage für eine Modelleisenbahn ist keine Miete von Geschäftsräumen.

31.10.2017 | MG170033-L | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Vom Begriff der Geschäftsräume sind zwar auch Lokale umfasst, die für die Verfolgung wissenschaftlicher, künstlerischer oder anderer ideeller Zwecke gemietet werden wie etwa für die Tätigkeit eines Vereins. Abgesehen von solchen Spezialfällen setzt der Begriff aber zumindest eine erwerbsorientierte Tätigkeit voraus, die allerdings nicht gewinnbringend sein muss und auch bloss einen Nebenerwerb zum Gegenstand haben kann. Entscheidend ist der vertraglich vereinbarte Gebrauchszweck der Sache. Die blosse Bewilligung des Vermieters, eine Modelleisenbahn aufzustellen, reicht für die Annahme einer Geschäftsraummiete nicht aus (MG, E. 2.5; OG, E. III.2).

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Verfügung

31.10.2017

MG170033-L

OR 253a
GOG 21
GOG 26

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011