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ZPO 125

ZMP 2019 Nr. 1: Abweisung des Antrags auf Beschränkung des Verfahrens im Sinne von Art. 125 lit. a ZPO

08.01.2018 | MD170008 | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Der Beklagte stellte den Antrag, das Verfahren auf die Frage seiner Haftbarkeit zu beschränken. Da sich die Klage weder als unübersichtlich noch als besonders aufwendig erweist, sondern es für den Beklagten zumutbar erscheint, umfassend Stellung zu nehmen, wird der Antrag abgewiesen, zumal auch nur so gewisse Synergien genutzt werden können.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Verfügung

08.01.2018

MD170008

ZPO 125

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011