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OR 271, OR 261

ZMP 2019 Nr. 9: Gültigkeit der ordentlichen Kündigung des Mietvertrags, um dem künftigen Eigentümer möglichst rasch die Eigennutzung zu ermöglichen.

30.10.2018 | MB170027-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Eine Kündigung der Vermieterin verstösst nicht gegen Treu und Glauben, wenn sie mit dem Zweck erfolgt, dem künftigen Eigentümer möglichst rasch die Eigennutzung der Sache zu ermöglichen. Es ist legitim, wenn die Vermieterin die Interessen eines ihr aus bestimmten Gründen näher stehenden Dritten über diejenigen der Mieterin stellt, zumal davon im Falle eines Kaufinteressenten auch die Konditionen des Kaufvertrages abhängen, mithin Interessen der Vermieterin selber. Art. 261 OR garantiert der Mieterin nicht die Weiternutzung der Sache nach deren Veräusserung, sondern sorgt nur dafür, dass der Mietvertrag – von den gesetzlichen Ausnahmen abgesehen – tel quel auf den Erwerber übergeht, inkl. der Beendigungsklauseln.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

30.10.2018

MB170027-L/U

OR 271
OR 261

ZMP 2018 Nr. 7 (MB170027-L/Z2)

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011