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ZPO 221 Abs. 1 lit. c. ZPO 56. ZPO 52.

(Fehlende) Angabe des Streitwertes. Treu und Glauben gilt auch für das Gericht.

10.10.2019 | NP190016 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
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Die Klagebewilligung ist an das Bezirksgericht ausgestellt. Die Klägerin adressiert ihre Klage an das Einzelgericht, ohne sich zum Streitwert zu äussern. In der Begründung schreibt sie, es gelte das ordentliche Verfahren. Das Einzelgericht tritt ohne Weiterungen auf die Klage nicht ein. Das Obergericht hebt das auf.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Urteil

10.10.2019

NP190016

ZPO 221 Abs. 1 lit. c. ZPO 56. ZPO 52.

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011