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OR 270 Abs. 1 lit. a

ZMP 2021 Nr. 5: Anfechtung des Anfangsmietzinses. Zwangslage beim Vertragsabschluss bei Wohnungsknappheit.

14.10.2020 | MJ200016-L | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Zwar lässt es die bundesgerichtliche Rechtsprechung grundsätzlich für eine Anfechtung des Anfangsmietzinses genügen, dass am örtlichen Markt für Wohnräume Knappheit herrscht. Eine relevante Zwangslage liegt dabei aber nur vor, wenn es zu einem Wohnungswechsel gekommen ist oder die Mietpartei für den Vertragsschluss vergleichbar gute Gründe hatte. Wer lediglich aus Gründen der Bequemlichkeit eine Zweitwohnung mietet, kann sich deshalb nicht auf den gesetzlichen Schutz berufen.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

14.10.2020

MJ200016-L

OR 270 Abs. 1 lit. a

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011