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ZPO 111

Kostenrisiko des Klägers

28.02.2012 | PP120026 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
Details

Der Mechanismus, dass die Kosten aus dem Vorschuss des Kläger bezogen und diesem nur der Rückgriff auf den unterliegenden Beklagten eingeräumt wird, gilt auch (und gerade), wenn die Bonität des Beklagten zweifelhaft ist.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Urteil

28.02.2012

PP120026

ZPO 111

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011