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OR 267, OR 267a, OR 91, OR 92

ZMP 2021 Nr. 9: Gläubigerverzug bei der Rückgabe des Mietobjekts. Rechtzeitige Mängelrüge.

23.10.2020 | MG190021-L | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Verweigert die Vermieterin die Rücknahme des Mietobjekts pflichtwidrig, obwohl der Mieter die Rückgabe gehörig anbietet (Verbaloblation), gerät sie in Annahmeverzug. Die Rückgabehandlung kann diesfalls mit der Postaufgabe der Schlüssel an die Vermieterin erfolgen, womit auch der Fristenlauf für die Erhebung der Mängelrüge beginnt. Angesichts der in Sachen Liegenschaftsverwaltung erfahrenen Vermieterin und dem kleinen Mietobjekt von lediglich 1½-Zimmern erweist sich eine Frist von zwei bis drei Tagen für die Erhebung der Mängelrüge als angemessen.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

23.10.2020

MG190021-L

OR 267
OR 267a
OR 91
OR 92

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011