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ZPO 133 lit. a, ZPO 138

ZMP 2021 Nr. 15: Zustellung Vorladung. Adressänderung während des Verfahrens. Nachsendeauftrag.

09.06.2021 | MJ200078-L | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Wird dem Gericht eine Adressänderung mitgeteilt, und sei es nur im Absender einer Eingabe, so ist eine Zustellung an die bisherige Adresse der Partei grundsätzlich nicht gültig. Hat die Partei allerdings eine Nachsendung veranlasst und ist eine solche auch erfolgt, so ist der Mangel geheilt und die Zustellung wirksam.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

09.06.2021

MJ200078-L

ZPO 133 lit. a
ZPO 138

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011