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ZPO 334

Legitimation zur Stellung eines Gesuchs um Erläuterung

30.03.2012 | PC120015 | Obergericht des Kantons Zürich | I. Zivilkammer
Details

Ein Gesuch um Erläuterung kann von den Parteien, Nebenparteien oder Rechtsnachfolgern eingereicht werden; nicht jedoch von Dritten.

 

Obergericht des Kantons Zürich

I. Zivilkammer

Beschluss

30.03.2012

PC120015

ZPO 334

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011