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SchKG 174 Abs. 2 Ziff. 1, SchKG 174 Abs. 3

Konkursaufhebungsgrund der Tilgung, aufschiebende Wirkung

13.06.2012 | PS120107 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
Details

Wurde der Konkurs wegen Zahlungseinstellung eröffnet, ist als "Tilgung der Schuld" die Zahlung oder Hinterlegung der überfälligen Schulden gegenüber dem Gläubiger anzusehen, welcher den Konkurs erwirkt hat.

 

Die vom Konkursamt angeordnete Kontosperre kann partiell aufgehoben werden, damit der Schuldner den Konkursaufhebungsgrund der Tilgung schaffen kann. Sichernde Auflagen.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Verfügung

13.06.2012

PS120107

SchKG 174 Abs. 2 Ziff. 1
SchKG 174 Abs. 3

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011