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ZPO 239 Abs. 2

Begehren um Begründung

18.06.2012 | EE120024 | Bezirksgericht Dietikon | Einzelgericht s.V.
Details

So weit man ein Rechtsmittel auf einen Teil des Entscheides beschränken kann, ist es auch zulässig, die nachträgliche Begründung nur für diesen Teil zu verlangen.

 

Bezirksgericht Dietikon

Einzelgericht s.V.

Verfügung

18.06.2012

EE120024

ZPO 239 Abs. 2

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011