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ZGB 2 Abs. 2; SchKG 67

Anheben der Betreibung Rechtsmissbrauch

23.10.2012 | PS120160 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
Details

Eine offenkundig rein schikanöse Betreibung ist rechtsmissbräuchlich. Nimmt das Betreibungsamt ein entsprechendes Begehren entgegen, wird auf Beschwerde hin die Nichtigkeit der Betreibung festgestellt und das Amt angewiesen, den Registereintrag zu löschen.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Urteil

23.10.2012

PS120160

ZGB 2 Abs. 2; SchKG 67

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011