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StPO 312, StPO 179, StPO 147

Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft an die Polizei; Zulässigkeit der Beschwerde; Teilnahmerecht.

20.08.2013 | UH130204 | Obergericht des Kantons Zürich | III. Strafkammer
Details

Anfechtbarkeit einer Delegationsverfügung bzw. eines Ermittlungsauftrags (Art. 312 StPO), wenn die Einschränkung von Teilnahmerechten gerügt wird (Erw. 1).

Wird die Polizei nach Eröffnung der Untersuchung mit ergänzenden Ermittlungen beauftragt, darf sie in diesem Rahmen Personen befragen. Den Parteien steht bei polizeilichen Befragungen nach Eröffnung der Strafuntersuchung nur dann ein Teilnahmerecht zu, wenn die Einvernahme delegiert wird oder der Ermittlungsauftrag zur Umgehung ihrer Teilnahmerechte führt (Erw. 3 ff.).

 

Obergericht des Kantons Zürich

III. Strafkammer

Beschluss

20.08.2013

UH130204

StPO 312
StPO 179
StPO 147

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011