Druckansicht

ZPO 223 Abs. 1, ZPO 132 Abs. 1, ZPO 145, AnwG § 5, AnwG § 40

19.11.2013 | HG130051 | Handelsgericht des Kantons Zürich | -
Details

Rechtzeitigkeit einer innert Nachfrist erstatteten Klageantwort. Nachträgliche Genehmigung der Klageantwort durch den bevollmächtigten Anwalt, welche von einem juristischen Mitarbeiter der Anwaltskanzlei ohne einstweilige Bewilligung im Sinne von § 5 AnwG unterzeichnet worden war (E. 3.2.2). Unbeachtlichkeit des Hinweises in der Verfügung betreffend zweite Nachfristansetzung, die Frist laufe ungeachtet des Fristenstillstandes (E. 3.2.2). Verzicht auf eine Verzeigung im Sinne von § 40 AnwG (E. 4.2).

 

Handelsgericht des Kantons Zürich

-

Beschluss

19.11.2013

HG130051

ZPO 223 Abs. 1
ZPO 132 Abs. 1
ZPO 145
AnwG § 5
AnwG § 40

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011