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Prozesskosten

Gerichtsgebühr und Parteientschädigung beruhen auf der Gerichtsgebühren- sowie der Anwaltsgebührenverordnung des Obergerichts. Ob die ordentliche Gebühr zur Anwendung gelangt oder eine verminderte bzw. erhöhte, hängt von den Umständen des konkreten Falles ab. Vergleiche oder Entscheide ohne Begründung werden mit einer Reduktion der Gerichtsgebühr belohnt. Rechtsmittelverfahren kosten extra. Seit 1. Januar 2008 deckt die Gerichtsgebühr auch die Nebenkosten (Vorladungs-, Zustell- und Schreibgebühren). Anwaltshonorare können zwischen Anwältin und Mandant zwar frei vereinbart werden. In welchem Mass aber bei einem Gewinn des Prozesses die Gegenseite zur Leistung einer Entschädigung für die Anwaltskosten verpflichtet ist, bestimmt die Anwaltsgebührenverordnung.
Lesen Sie auch unsere Hinweise zur unentgeltlichen Prozessführung.

Mit dem nachfolgenden Programm können Sie Gerichtsgebühr und Parteientschädigung bei einem Forderungsprozess grob ermitteln. Geben Sie dazu den Streitwert ein und konsultieren Sie die Gebührenverordnungen, um zu bestimmen, welcher Tarif zur Anwendung gelangt.

Streitwert

Fr.

Gerichtsgebühr

Ordentlich: Fr.
1/2: Fr.
2/3: Fr.
4/3: Fr.
2x: Fr.

Prozessentschädigung

Ordentlich: Fr.
1/5: Fr.
1/3: Fr.
1/2: Fr.
2/3: Fr.
4/3: Fr.
1,5x: Fr.