Gerichte Zürich \ Themen
Gerichtsgebühr und Parteientschädigung beruhen auf der
Gerichtsgebühren-
sowie der
Anwaltsgebührenverordnung
des Obergerichts. Ob die ordentliche Gebühr zur Anwendung gelangt oder eine verminderte bzw. erhöhte, hängt
von den Umständen des konkreten Falles ab. Vergleiche oder Entscheide ohne Begründung werden mit einer Reduktion
der Gerichtsgebühr belohnt. Rechtsmittelverfahren kosten extra. Seit 1. Januar 2008 deckt die Gerichtsgebühr auch die
Nebenkosten (Vorladungs-, Zustell- und Schreibgebühren).
Anwaltshonorare können zwischen Anwältin und Mandant zwar frei vereinbart
werden. In welchem Mass aber bei einem Gewinn des Prozesses die Gegenseite zur Leistung einer Entschädigung
für die Anwaltskosten verpflichtet ist, bestimmt die Anwaltsgebührenverordnung.
Lesen Sie auch unsere Hinweise zur unentgeltlichen Prozessführung.
Mit dem nachfolgenden Programm können Sie Gerichtsgebühr und Parteientschädigung bei einem Forderungsprozess
grob ermitteln. Geben Sie dazu den Streitwert ein und konsultieren Sie die Gebührenverordnungen, um zu bestimmen,
welcher Tarif zur Anwendung gelangt.