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Teuerungsausgleich bei Unterhaltsbeiträgen

1. Schritt: Komplettieren Sie die Indexklausel gemäss Ihrem Gerichtsurteil:

Die Unterhaltsbeiträge basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik, Stand Ende von Punkten (Basis Mai 2000 = 100 Punkte*). Sie sind jeweils auf den 1. jedes Jahres, erstmals auf den 1. , dem Stand des Indexes per Ende anzupassen. Die Anpassung erfolgt nach folgender Formel:

=

2. Schritt: Ist die Indexklausel an den Lohn geknüpft? Ja Nein

Weist die zu Unterhaltsleistungen verpflichtete Partei nach, dass sich ihr Einkommen nicht im Umfange der Teuerung erhöht, so werden die Unterhaltsbeiträge nur proportional zur tatsächlichen Einkommenssteigerung angepasst.

3. Schritt: Berechnungs-Eckdaten eingeben:

Für welchen Monat wollen Sie den Unterhaltsbeitrag berechnen?



*Die Basis kann sich von jener in Ihrem Scheidungsurteil unterscheiden. Dies hat keinen Einfluss auf die Berechnung des neuen Unterhaltsbeitrages.