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Beispiele, wo das Gericht oder die Behörde die Meinung des betroffenen Kindes kennen lernen möchte: ... wenn ein Kind einen Beistand oder einen Vormund bekommen soll, ... wenn ein Kind vorübergehend in einer Pflegefamilie oder in einem Kinder- oder Jugendheim leben soll, ... wenn bei der Trennung oder Scheidung der Eltern eine Lösung gesucht werden muss, zum Beispiel bei wem die Kinder wohnen werden und wie die Besuche geregelt werden sollen. Gericht oder Behörde laden die Kinder in diesen Fällen zu einem Gespräch ein. |
Das Gespräch nennt man Anhörung. Die Person, die das Gespräch führt, nennen wir die anhörende Person. |