Auditorat

Ein Auditorat am Bezirksgericht Winterthur ermöglicht Personen mit einem abgeschlossenen Jus-Studium (MLaw/lic. iur.) den Einstieg in die Rechtspflege. Das Auditorat dauert ein Nettojahr (14 Monate), welches als Praxisjahr im Sinne der Zulassungsbedingungen für die Anwaltsprüfung angerechnet wird.

Als Auditor/in wechseln Sie innerhalb des Bezirksgerichts Winterthur in regelmässigen Abständen den Arbeitsbereich und sind jeweils einer Gerichtsschreiberin oder einem Gerichtsschreiber zugeteilt. Sie unterstützen die Gerichtsschreiber/innen bei der Redaktion von Entscheidbegründungen, beim Protokollieren, beim Führen von Aktenverzeichnissen und diversen weiteren juristischen aber auch administrativen Arbeiten. Sie nehmen an den Verhandlungen teil und wirken bei der Aufarbeitung der behandelten Geschäfte im Zivil- und Strafrecht mit. Sie erhalten in verschiedene Verfahrensarten Einblick (ordentliches Verfahren, vereinfachtes Verfahren, summarisches Verfahren) sowie in Spezialgebiete wie das Miet- und Arbeitsrecht oder das Zwangsvollstreckungsrecht.

Zulassungsvoraussetzungen (§ 2
der Verordnung über die Gerichtsauditoren und Gerichtsauditorinnen LS 211.23; AudVO):
- Abgeschlossenes juristisches Studium;
- Sehr gute Kenntnisse der Amtssprache;
- Guter Leumund (Strafregisterauszug);
- Handlungsfähigkeit (Handlungsfähigkeitszeugnis).

Zusätzlich setzen wir genügend Maschinenschreibkenntnisse (Zehnfingersystem) voraus, da in Verhandlungen direkt am Bildschirm gearbeitet und teilweise protokolliert wird.

Bewerbungen werden auch bereits vor der offiziellen Diplomfeier entgegengenommen, sofern der Bewerbung eine Bestätigung der Universität sowie ein Notenblattauszug beigelegt werden kann, woraus ersichtlich ist, dass sämtliche erforderlichen Prüfungsfächer sowie die Masterarbeit erfolgreich abgeschlossen wurden. Auf dem Notenblatt (soweit bereits vorhanden der offizielle Leistungsausweis der Universität oder ein Ausdruck Ihrer akademischen Leistungen aus Ihrem Buchungssystem) sind die für den Master zählenden Fächer farbig zu markieren und der gewichtete Notendurchschnitt ist von Hand zu ergänzen.

Der Lohn richtet sich nach § 12 AudVO.


Das Bezirksgericht Winterthur hat das ganze Jahr über in regelmässigen Abständen Auditoratsstellen zu besetzen. Bitte geben Sie unbedingt an, ab wann Sie die Stelle antreten können! Es ergeben sich neben den planbaren Stellen auch kurzfristige Anstellungsmöglichkeiten. Ihre Bewerbung wird vorgeprüft und in die Interessentenliste aufgenommen. Die Kontaktaufnahme für ein Vorstellungsgespräch erfolgt bei sich abzeichnenden Vakanzen.

Sind Sie interessiert, am Bezirksgericht Winterthur ein Auditorat zu absolvieren? Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (insbesondere Lebenslauf mit Foto, Lizentiatszeugnis bzw. Bachelor- und Masterabschluss mit Notenblatt, Strafregisterauszug, Handlungsfähigkeitszeugnis, Kursbestätigungen für Maschinenschreibkurse, allfällige Arbeitszeugnisse) an: Bezirksgericht Winterthur, Leitende Gerichtsschreiberin MLaw A. Ochsner, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur oder online.