Gerichtspraktikum

Ein Gerichtspraktikum ermöglicht Studienabgängerinnen und Studienabgängern den Einstieg in die Rechtspflege. Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes juristisches Studium, sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache, ein guter Leumund sowie Handlungsfähigkeit. Im Übrigen verweisen wir auf die Verordnung über die Gerichtsauditoren und Gerichtsauditorinnen vom 20. Juni 2000 (LS 211.23).


Das Bezirksgericht Dielsdorf beschäftigt neun Auditorinnen und Auditoren. Im Rahmen Ihres Gerichtpraktikums werden Sie in allen Tätigkeitsbereichen eingesetzt, für die ein Bezirksgericht im Kanton Zürich zuständig ist. Durch die Teilnahme an Verhandlungen, die teilweise selbständige Fallbearbeitung und die Redaktion von Entscheiden erhalten Sie insbesondere Einblick in das Zivilrecht (z.B. Forderungen inkl. arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Familien- und Mietrecht), Strafrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.


Unsere zehn Gerichtsschreiberstellen werden regelmässig durch eigene Auditorinnen und Auditoren besetzt. Sie haben damit Aussicht auf eine längere Tätigkeit am Bezirksgericht Dielsdorf und eine Karriere in der Zürcher Justiz.


Das Auditorat wird vollumfänglich für das zum Erwerb des zürcherischen Anwaltspatents vorausgesetzte Praktikum von einem Nettoarbeitsjahr angerechnet.


Falls Sie an einem Gerichtspraktikum interessiert sind, bitten wir Sie, Ihrer Bewerbung die folgenden Unterlagen beizulegen:

  • Lebenslauf
  • Maturzeugnis und universitäre Prüfungsbescheinigungen samt Notenblatt
  • allfällige Arbeitszeugnisse
  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister

Bewerbungen werden neu auch bereits vor der offiziellen Diplomfeier entgegengenommen, sofern der Bewerbung eine Bestätigung respektive  ein Notenblattauszug beigelegt werden kann, woraus ersichtlich ist, dass sämtliche erforderlichen Prüfungsfächer sowie die Masterarbeit abgeschlossen sind.

 
Seit dem 1. Juli 2000 wird das zentrale Strafregister durch das Bundesamt für Justiz geführt. Der Strafregisterauszug muss mittels Formular bestellt werden, welches entweder über die Homepage des Bundesamtes für Justiz oder bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erhältlich ist. Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann über die Einwohnerkontrolle bzw. das Personenmeldeamt der Wohngemeinde bezogen werden. 

 

Die Bewerbung kann per E-Mail oder per Post erfolgen. Bei postalischen Bewerbungen ist keine Bewerbungsmappe erforderlich. Ohne gegenteiligen Vermerk werden zugestellte Unterlagen vernichtet, wenn diese nicht mehr verwendet werden.