Ein Auditorat an den zürcherischen Bezirksgerichten ermöglicht Studienabgängerinnen und Studienabgängern den Einstieg in die Rechtspflege. Die Tätigkeit als Auditorin oder Auditor ist in der Regel auf ein Nettojahr (13 oder 14 Monate) befristet und soll einen möglichst vielseitigen Einblick in die verschiedenen Bereiche und Aufgaben eines Gerichts ermöglichen. Das Auditorat wird als Praxisjahr im Sinne der Zulassungsbedingungen für die Anwaltsprüfung (LS 215.1) angerechnet.
Das Bezirksgericht Hinwil beschäftigt neun Auditorinnen und Auditoren. Im Rahmen des Gerichtspraktikums erhalten Sie Einblick in alle Tätigkeitsbereiche unseres Gerichts. Ihre Ausbildung betrifft insbesondere Zivil- und Strafprozessrecht, Zivilrecht (z.B. Forderungen, Familien-, Arbeits- und Mietsachen), Strafrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Zu Ihren Aufgaben gehören die Teilnahme an den Verhandlungen und die Protokollführung, die teils selbständige Fallbearbeitung sowie die Redaktion von Entscheiden.
Unsere neun Gerichtsschreiberstellen werden regelmässig durch eigene Auditorinnen und Auditoren besetzt. Daneben besteht vielfach die Möglichkeit für eine befristete Anstellung als Vertretung für Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber im Anwaltsurlaub. Bei Interesse und Eignung besteht damit auch die Möglichkeit einer längeren Tätigkeit am Bezirksgericht Hinwil und einer Karriere in der Zürcher Justiz.
Falls Sie an einem Auditorat interessiert sind, richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung insbesondere unter Beilage von:
- Lebenslauf mit Foto
- universitäre Prüfungsbescheinigungen samt Notenblatt (auch vor Diplomfeier möglich)
- Maturitätszeugnis
- allfällige Arbeitszeugnisse
- Handlungsfähigkeitszeugnis
- Auszug aus dem Zentralstrafregister
unter Hinweis auf einen möglichen Stellenantritt per E-Mail oder per Post an:
bewerbung.hinwil[at]gerichte-zh.ch
Bezirksgericht Hinwil
Stv. Leitender Gerichtsschreiber MLaw R. Waldvogel
Postfach
8340 Hinwil
Bewerbungen werden bereits vor der offiziellen Diplomfeier entgegengenommen, sofern der Bewerbung eine Bestätigung resp. ein Notenblattauszug beigelegt werden kann, woraus ersichtlich ist, dass sämtliche erforderlichen Prüfungsfächer sowie die Masterarbeit erfolgreich abgeschlossen wurden. Auf dem Notenblatt (soweit bereits vorhanden der offizielle Leistungsausweis der Universität oder ein Ausdruck Ihrer akademischen Leistungen aus Ihrem Buchungssystem) sind die für den Master zählenden Fächer farbig zu markieren und der gewichtete Notendurchschnitt ist von Hand zu ergänzen.
Das Bezirksgericht Hinwil hat das ganze Jahr über in regelmässigen Abständen Auditoratsstellen zu besetzen. Ihre Bewerbung wird vorgeprüft und allenfalls in die Interessentenliste aufgenommen. Die Kontaktaufnahme für ein Vorstellungsgespräch erfolgt bei sich abzeichnenden Vakanzen.
Im Übrigen wird auf die Verordnung über die Gerichtsauditoren und Gerichtsauditorinnen vom 20. Juni 2000 (LS 211.23) verwiesen.
Bei Fragen erteilen Ihnen die Leitende Gerichtsschreiberin (A. Friedrich) sowie ihr Stellvertreter (R. Waldvogel) unter 044 938 81 11 gerne weitere Auskünfte.
Die nächste freie Auditoratsstelle (80-100%) ist per sofort oder nach Vereinbarung verfügbar.