Das Bezirksgericht Hinwil erteilt montags und mittwochs von 14.00 bis 15.30 Uhr unter 044 938 81 11 telefonische Rechtsauskünfte. Zusätzlich erteilt die Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen jeweils montags ab 16:30 Uhr persönliche Auskünfte in Mietfragen. Bitte finden Sie sich für eine entsprechende Auskunft bis 17.00 Uhr im Gerichtsgebäude ein. Nach 17.00 Uhr ist unsere Kanzlei nicht mehr besetzt.
Diese Dienstleistung gilt ausschliesslich für die Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks Hinwil.
In Mietsachen werden sowohl formelle als auch materielle Rechtsauskünfte erteilt. In allen übrigen Gebieten des Zivilrechts (z.B. Arbeits-, Familien- und Erbrecht) werden nur allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen beantwortet (z.B. wohin sich eine Partei wenden muss, wenn sie sich entscheiden sollte, ein bestimmtes Begehren zu stellen).
Im Rahmen der unentgeltlichen Rechtsberatung können keine konkreten Rechtsprobleme gelöst oder Abwägungen des Prozessrisikos vorgenommen werden. Dazu wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Im öffentlichen Recht (z.B. Steuer-, Sozialversicherungs-, Ausländer- oder Baurecht) werden keine Auskünfte erteilt.
Die Rechtsauskünfte sind in jedem Fall ohne bindenden Charakter und stellen lediglich die Meinung des diensttuenden Gerichtsangestellten dar. Das Gericht wird durch dessen Einschätzung nicht verpflichtet.