Auditorat

Ein Gerichtspraktikum ermöglicht Studienabgängerinnen und Studienabgängern den Einstieg in die Rechtspflege.
Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes juristisches Studium, sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache, ein guter Leumund sowie Handlungsfähigkeit.

 

Im Übrigen verweisen wir auf die Verordnung über die Gerichtsauditoren und Gerichtsauditorinnen vom 20. Juni 2000 (LS 211.23).

 

Das Bezirksgericht Horgen beschäftigt 15 Auditorinnen und Auditoren. Im

Rahmen Ihres Gerichtpraktikums werden Sie in allen Tätigkeitsbereichen

eingesetzt, für die ein Bezirksgericht im Kanton Zürich zuständig ist. Durch die

Teilnahme an Verhandlungen, die teilweise selbständige Fallbearbeitung und die

Redaktion von Entscheiden erhalten Sie insbesondere Einblick in das Zivilrecht

(z.B. Forderungen inkl. arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Familien- und Mietrecht),

Strafrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
 

Unsere 13 Stellen für Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber werden

regelmässig durch eigene Auditorinnen und Auditoren besetzt. Sie haben damit

Aussicht auf eine längere Tätigkeit am Bezirksgericht Horgen und eine Karriere in

der Zürcher Justiz.

 

Das Auditorat wird vollumfänglich für das zum Erwerb des Zürcher

Anwaltspatents vorausgesetzte Praktikum von einem Jahr angerechnet.

 

Falls Sie an einem Gerichtspraktikum interessiert sind, bitten wir Sie, Ihrer

schriftlichen Bewerbung die folgenden Unterlagen beizulegen:

- Lebenslauf

- Maturazeugnis und universitäre Prüfungsbescheinigungen samt Notenblatt

- allfällige Arbeitszeugnisse

- Handlungsfähigkeitszeugnis (über die Einwohnerkontrolle bzw. das Personalmeldeamt der Wohngemeinde beziehbar)

- Auszug aus dem Zentralstrafregister

- Ausweis/Nachweis über die protokollierungstaugliche Beherrschung des Zehnfingersystems (sofern vorhanden)

 

Bewerbungen werden auch bereits vor der offiziellen Diplomfeier entgegengenommen, sofern der Bewerbung eine Bestätigung der Universität oder ein Notenblattauszug beigelegt werden kann, woraus ersichtlich ist, dass sämtliche erforderlichen Prüfungsfächer sowie die Masterarbeit erfolgreich abgeschlossen wurden. Auf dem Notenblatt (soweit bereits vorhanden der offizielle Leistungsausweis der Universität oder
ein Ausdruck Ihrer akademischen Leistungen aus Ihrem Buchungssystem)
sind die für den Master zählenden Fächer farbig zu markieren und der gewichtete Notendurchschnitt ist von Hand zu ergänzen.

 

Ihre Bewerbung können Sie uns gerne online zustellen.


Weitere Auskünfte zu einem Auditorat erteilt Ihnen gerne
die Leitende Gerichtsschreiberin unter der Telefonnummer 044 728 52 22

lic. iur. Beatrice Rosenberger Christen