Rechtsauskunft

Unentgeltliche Sprechstunde für die Bevölkerung des Bezirks Horgen

Dienstag von 14.30 bis 16.30 Uhr, Familien-, Miet- und Erbrechtsauskunft,
Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr, Arbeitsrechtsauskunft,
Freitag von 14.30 bis 16.30 Uhr, Familien-, Miet- und Erbrechtsauskunft.

 

Rechtsauskünfte werden nur telefonisch erteilt.

 

 

Auskünfte werden nur im Arbeits-, Familien-, Miet- und Erbrecht erteilt. In anderen Rechtsgebieten (z.B. allgemeines Vertragsrecht, summarisches Verfahren, Steuern, Sozialversicherung, Baurecht, allgemeines öffentliches Recht) werden keine Auskünfte erteilt. Bitte beachten Sie auch die unter der Rubrik "Weitere Adressen" aufgeführten anderen Beratungsstellen.

 

Pro Rechtsauskunft stehen ca. 15 Minuten zur Verfügung. Bitte bereiten Sie sich so vor, dass Ihre Frage innert dieser Zeit beantwortet werden kann. Halten Sie - soweit vorhanden - die notwendigen Unterlagen bereit und studieren Sie vorgängig die Informationen und Formulare auf unserer Homepage, die Sie nach Rechtsgebiet geordnet unter dem Titel "Themen" finden.

 

Die Rechtsauskunft erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Bei mangelnden Sprachkenntnissen bitten wir Sie, sich von einer Deutsch sprechenden Person begleiten zu lassen.

 

Wir können Ihnen in den genannten Rechtsgebieten nur Auskunft über allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen geben und erklären, wie sich die Rechtslage generell darstellt. Die konkrete Beurteilung eines individuellen Rechtsproblems und die Abwägung des Prozessrisikos kann jedoch nicht vorgenommen werden. Dazu wenden Sie sich bitte an patentierte Rechtsanwälte.

 

In am Gericht bereits laufenden Verfahren wird keine Auskunft erteilt.

 

Die Auskünfte bei der unentgeltlichen Rechtsauskunft sind aber in jedem Fall ohne bindenden Charakter und stellen lediglich die Meinung des Auskunft erteilenden Gerichtsangestellten dar. Das Gericht wird durch dessen Einschätzung nicht verpflichtet.