Mietrechtliche Anfragen werden am Freitag, 16.00 bis 17.00 Uhr, von der Schlichtungsbehörde in Mietsachen telefonisch beantwortet (044 924 21 21).

 

In anderen Rechtsgebieten (z.B. Steuer-, Sozialversicherungs-, Ausländer- oder Baurecht sowie allgemein im öffentlichen Recht) werden keine Auskünfte erteilt.

 

Pro Auskunft stehen ca. 15 Minuten zur Verfügung. Bitte bereiten Sie sich so vor, dass Ihre Anfrage innert dieser Zeit beantwortet werden kann.

 

Die konkrete Beurteilung eines individuellen Rechtsproblems und die Abwägung des Prozessrisikos kann nicht vorgenommen werden. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an patentierte Rechtsanwälte.

 

Die Auskünfte der unentgeltlichen Sprechstunde haben keinen bindenden Charakter, sondern stellen die Meinung des die Auskunft erteilenden Gerichtsangestellten dar. Das Gericht wird durch dessen Einschätzung nicht verpflichtet.