Bezirksgericht Uster

Adresse:
Gerichtsstrasse 17
8610 Uster

 

 

Telefon*:
043 366 33 00

Öffnungszeiten Telefon:
07.45-11.30 Uhr
13.30-16.30 Uhr

Öffnungszeiten Schalter:
07.45-11.45 Uhr
13.30-16.30 Uhr

Kasse Mittwoch und Freitag geschlossen

Ihr Weg zu uns

 

Wichtiger Hinweis: Besucherparkplätze BGU

Es stehen maximal vier Besucherparkplätze direkt rechts nach der Ausfahrt aus dem Kreisel zur Verfügung. Die Zufahrt zu den für Mitarbeitende reservierten Parkplätzen ist verboten. Falsch parkierte Fahrzeuge werden deshalb abgeschleppt werden. Weitere Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus des Illusters und auf dem Zeughausareal.

 

>>> Plan Parksituation BGU

 

 

Rechtsauskünfte:

Unentgeltliche Rechtsauskunft am Bezirksgericht Uster

Die Erbschaftskanzlei ist für Fragen in pendeten Verfahren, täglich ab 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr telefonisch erreichbar.

Für allgemeine Auskünfte konsultieren Sie bitte unsere Online Informationen.

Für Fragen rechtlicher Natur wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Beratungsstelle.

Arbeitnehmende mit Wohnsitz oder Arbeit im Kanton Zürich wenden sich für Fragen betreffend Kurzarbeit bitte an die DFA Zürich (044 298 60 80). Die Rechtsberatung findet telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 12 Uhr statt (nur auf Deutsch). Alternativ wenden Sie sich an das Corona Solifon unter 076 620 95 74 (Mo, Mi, Fr: 18-20 Uhr; Di 10-12 Uhr; Do 14-16 Uhr).

 

 

 

 

Wichtiger Hinweis zu aktuellen Schlichtungsverfahren (Anfechtung Mietzinserhöhung)

Die Schlichtungsbehörde Uster verzeichnete seit Juni 2023 eine aussergewöhnlich hohe Anzahl an neuen Schlichtungsbegehren, welche die Anfechtung von Mietzinserhöhungen betreffen. Es kann deshalb länger dauern, bis wir Sie zur Schlichtungsverhandlung vorladen können.

Wir bitten Sie deshalb höflich, momentan davon abzusehen, sich telefonisch nach dem Stand des Verfahrens zu erkundigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Aktuell: Mietzinserhöhungen im Zusammenhang mit gestiegenem Referenzzinssatz

Für allgemeine Informationen und für die Kontrolle der allenfalls erhaltenen Mietzinserhöhung können Sie sich

auf der Homepage der Gerichte, des Hauseigentümerverbandes oder des Mieterverbandes informieren.

https://www.gerichte-zh.ch/themen/miete/mietzinsgestaltung/mietzinserhoehung.html

https://www.hev-schweiz.ch/vermieten/mietverhaeltnis/mietzinsrechner

https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/mietzinserhoehung.html

Auch steht Ihnen unsere Rechtsauskunft offen. Wir bitten Sie jedoch obige Links vorab zu konsultieren und mit konkreten Fragen zur eigenen, bereits vorgenommenen Kontrollrechnung vorbeizukommen.

Bitte nehmen Sie unbedingt die erhaltene Mietzinserhöhung und den Ausdruck Ihrer eigenen Mietzinsberechnung mit.